Abschlussprüfungen und Prüfungsaufgaben
Am Ende der Berufsausbildung muss ein Auszubildender seine berufliche Kompetenz durch eine Prüfung nachweisen. Dazu führen die Kammern Prüfungen durch und erstellen dafür auch die Prüfungsaufgaben .
Die Organisation und Abnahme von Prüfungen ist eine der Kernaufgaben der Kammern und ist diesen durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesen.
Prüfungen müssen
- objektiv sein,
- verständlich und eindeutig sein,
- einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
- die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
- zuverlässige Ergebnisse liefern,
- tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
- zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
- wirtschaftlich durchzuführen sein.
MK