Abschlussprüfungen und Prüfungsaufgaben

Am Ende der Berufsausbildung muss ein Auszubildender seine berufliche Kompetenz durch eine Prüfung nachweisen. Dazu führen die Kammern Prüfungen durch und erstellen dafür auch die Prüfungsaufgaben .

Die Organisation und Abnahme von Prüfungen ist eine der Kernaufgaben der Kammern und ist diesen durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesen.

 Prüfungen müssen

  • objektiv sein,
  • verständlich und eindeutig sein,
  • einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
  • die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
  • zuverlässige Ergebnisse liefern,
  • tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
  • zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
  • wirtschaftlich durchzuführen sein.

MK

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