Meister

Der Handwerksmeister ist ein höherer Abschluss in handwerklichen Berufen. Der Meisterbrief wird nach einer Weiterbildung durch die Handwerkskammer verliehen.

Der Meisterbrief bescheinigt dem Inhaber umfassende fachtechnische und kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie praktisches Können in seinem Meisterberuf.

Der Abschluss zum Handwerksmeister soll in erster Linie dazu befähigen, ein Handwerk selbstständig auszuüben, somit einen eigenen Betrieb zu führen, und Auszubildende einzustellen und auszubilden.
Die Aufstiegsweiterbildung zum Handwerksmeister und die Prüfung ist in vier Teile gegliedert:

  • fachpraktische Prüfung,
  • fachtheoretische Prüfung,
  • wirtschaftliche und rechtliche Prüfung,
  • arbeitspädagogische Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung

Die Teile 3 und 4 sind für alle Handwerksberufe gleich. Dauer und Inhalt der Ausbildung der Teile 1 und 2 sind vom jeweiligen Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, abhängig. Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung ist in der Regel eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. Die früher geforderte mindestens dreijährige Berufspraxis ist nach der Novellierung der Handwerksordnung entfallen. So kann man nun direkt nach der Gesellenprüfung die Aufstiegsweiterbildung anstreben.

In vielen Handwerksberufen muss in der praktischen Prüfung neben einer Arbeitsprobe auch eine Meisterprüfungsarbeit und ein Meisterstück angefertigt werden.

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