Ausbildungsnachweis und Berichtsheft

In allen Berufen der Dualen Ausbildung ist das Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises vorgeschrieben.

Die Auszubildenden sind verpflichtet, den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) sorgfältig zu führen. Der Ausbilder wiederum ist verpflichtet, die Auszubildenden dazu anzuhalten und den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.

Vorlagen für das Berichtsheft von der Handelskammer Hamburg:

https://www.hk24.de/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbilder/ausbildungsnachweise/1154076#titleInText2

 

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