Die Rolle der Kammern in Deutschland

Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK) sind regional organisierte, branchenübergreifende Verbände aus Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen.

In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihnen gehören alle Gewerbetreibenden und Unternehmen (mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler) einer Region per Gesetz an.

In Deutschland gibt es 79 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft.

Handwerkskammern (HWK) sind eine in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Aufgabe der Handwerkskammern ist es, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln.

In Abgrenzung zu der Industrie- und Handelskammer (IHK) vertritt die Handwerkskammer die Interessen des Handwerks. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft.

(Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mit öffentlichen Aufgaben betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden sind.)

EIZ Niedersachsen - Informationszentrum im Europe Direct-Netzwerk der Europäischen Union

EIZ Niedersachsen - Informationszentrum im Europe Direct-Netzwerk der Europäischen Union