Die Besonderheiten des dualen Berufsausbildungssystems in Deutschland

Das duale Berufsausbildungssystem steht für eine praxisnahe und theoretisch fundierte Ausbildung

Kennzeichnend für das duale Berufsausbildungssystem ist die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb, ergänzt durch den Besuch der Berufsschule.

Der Ausbildungsbetrieb vermittelt den Auszubildenden an drei bis vier Tagen pro Woche die praktischen Inhalte der Ausbildung im jeweiligen Beruf.

Beim Lernen im Ausbildungsbetrieb spielen die Praktiker aus den Unternehmen die Hauptrolle. Sie vermitteln den Auszubildenden die notwendigen Lerninhalte, sodass diese nach Beendigung der Ausbildung in der Lage sind, als Fachkräfte ihre Arbeiten selbstständig durchzuführen.

Die Berufsschule vermittelt zudem an ein bis zwei Tagen den theoretischen Hintergrund und ergänzt damit die betriebliche Ausbildung.

Folgende Prinzipien machen das duale System erfolgreich:

1.) Deutschlandweit einheitliche Ausbildungsinhalte und Prüfungen

Die betriebliche Ausbildung ist in Ausbildungsordnungen geregelt, die deutschlandweit einheitliche Standards hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, ihrer zeitlichen Vermittlung während der Ausbildung und den Prüfungen festlegen.

Der bundeseinheitliche Standard und ein staatlich anerkannter Abschluss sind ein Qualitätssiegel, an dem sich Arbeitgeber bei der Einstellung neuer Mitarbeiter orientieren kann. Arbeitnehmer finden dadurch schneller einen neuen Arbeitsplatz. Die breite Verwendbarkeit der Berufe sichert zudem die Mobilität der im dualen System ausgebildeten Arbeitnehmer.

2.) Kontinuierliche Aktualisierung der Ausbildung in Bezug auf den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt

Die Ausbildungsordnungen werden immer wieder an den technischen Fortschritt und neue Entwicklungen angepasst und bei Bedarf werden Berufe auch neu geschaffen.

Durch die Verfügbarkeit von Arbeitnehmern, die nach dem neuesten Stand der Technik ausgebildet wurden, werden Innovationen in Unternehmen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich begünstigt. Zudem gibt es maßgeschneiderte Ausbildungsberufe für alle Bereiche der Wirtschaft und Verwaltung.

3.) Gemeinsames Handeln von Arbeitgebern und Gewerkschaften

Wenn die Inhalte eines Ausbildungsberufs angepasst werden oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative in der Regel von den Organisationen der Arbeitgeber aus.

Nach Anhörung aller Beteiligten – insbesondere auch der Gewerkschaften – entscheidet der zuständige Bundesminister in Abstimmung mit den für Berufsschulen zuständigen Ländern über die Umsetzung.

So erfolgt die Modernisierung oder Neuschaffung eines Ausbildungsberufs gemeinsam mit Sachverständigen der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Entwicklung von Berufen an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausgerichtet wird.

4.) Abstimmung zwischen betrieblichem und schulischem Lehrplan

Bei jeder Modernisierung oder Schaffung eines neuen Berufes werden auch die berufsschulischen Lehrpläne angepasst. Auf der Basis der praktischen Ausbildungsinhalte werden dann die theoretischen Inhalte entwickelt und zeitlich aufeinander abgestimmt Dadurch ergänzen sich betriebliche und schulische Ausbildung perfekt.

5.) Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung

Einige Unternehmen können vielleicht nicht alle in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte vermitteln. In diesem Fall kann überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in Anspruch genommen werden.
Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung und trägt so zur Ausbildungsfähigkeit der Betriebe und dadurch zur Schaffung von Ausbildungsplätzen bei. Die Lehrgänge dienen auch der Anpassung der Berufsausbildung an die technische und wirtschaftliche Entwicklung, dem Ausgleich regionaler Ausbildungsunterschiede sowie der Sicherung eines einheitlichen Niveaus der Ausbildung.

6.) Qualifizierung des Ausbildungspersonals

Für die Ausbildung junger Menschen ist die fachliche und persönliche Eignung gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu gehört- neben der beruflichen auch eine berufspädagogische Kompetenz, die in einer eigenständigen Prüfung nachzuweisen ist.
Diese Voraussetzungen garantieren, dass nicht nur die Ausbildungsinhalte fachlich richtig vermittelt werden, sondern auch die Planung und Durchführung der Ausbildung rechtlich ordnungsgemäß stattfindet.

Sicherung der Ausbildungsfähigkeit von Unternehmen durch die Kammern
Die Kammern beraten die an der Ausbildung beteiligten Betriebe, überwachen die betriebliche Ausbildung und stellen die Eignung von Betrieben und Ausbildern fest.

Sie registrieren Ausbildungsverträge und führen die Prüfungen nach bundeseinheitlichen Standards durch. Dadurch wird ein hohes und einheitliches Niveau der Berufsabschlüsse gesichert

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